DIN 4108-2
Mindestanforderungen an den Wärmeschutz.
Moderne Technik im Fenster- und Türenbau, aber auch bei der Produktion von Dämmmaterial, Fassaden sowie im Dachdeckerbereich ermöglicht heutzutage nahezu luftdichte Gebäude.
Da jedoch regelmäßig ein Luftaustausch herbeigeführt werden muss, um beispielsweise die Bildung von Schimmel und andere gesundheitsschädliche Folgen zu vermeiden, regelt die DIN 1946-6 das Lüftungskonzept für solche Wohnungen.
Dabei sind unterschiedliche Methoden und Abstufungen möglich, die teilweise eine Mitwirkung der Nutzer bzw. Bewohner erfordert, aber auch in weiten Teilen automatisch erfolgen muss.
Energetische Effizienz ist das Stichwort der heutigen Zeit und wird auch in der DIN 1946-6 berücksichtigt. Gebäude werden so gebaut, dass sie möglichst viel Energie sparen. Dies hilft der Umwelt, aber spart auch dem Bauherrn auf lange Sicht Geld.
Daher wird schon bei der Planung darauf geachtet, dass energiesparende Maßnahmen möglichst effizient an den Gebäuden eingesetzt werden. Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, steigen die Anforderungen an die Wärmedämmung von Wohnungen stetig an, was auch die Industrie zu immer neuen Entwicklungen im Bereich Wärmeschutz anspornt. Allerdings treten dadurch neue Probleme auf: Eines davon ist die Lüftung, die durch zu gut abgedichtete Wohnungen leidet.
An diesem Punkt setzt die DIN 1946-6 an. Die Norm gilt sowohl für die freie als auch die ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen sowie Räumen gleicher Nutzungsart. Dies sind gemäß DIN 1946-6 Räume, in welchen eine mit Wohnräumen vergleichbare Belastung der Luft durch Feuchte sowie Schadstoffe vorliegt. In der DIN 1946-6 werden lüftungstechnische Maßnahmen beschrieben, die von der Planung, über die Inbetriebnahme bis hin zur Instandhaltung während des Betriebs gelten.
Da ältere Bauten zum einen meist nicht mit so hochwertiger Dämmung ausgestattet sind wie Neubauten und zum anderen eine Nachrüstung sehr kostspielig wäre, gelten die Vorgaben der DIN 1946-6 grundsätzlich nur für die folgenden Gebäude und Situationen:
Bestehende Gebäude, an denen keine Sanierung vorgenommen wird, sind von den Regelungen der DIN 1946-6 also ausgenommen. Weiterhin wird momentan das aktive Kühlen sowie aktives Be- und Entfeuchten der Nutzungseinheiten nicht in der Norm behandelt.
Grundlegende und wichtigste Intention der DIN 1946-6 ist es, den Feuchteschutz in den Nutzungseinheiten sicherzustellen. Dieser muss hauptsächlich auch ohne Mitwirkung der Nutzer – also in Abwesenheit der Bewohner – funktionieren, um als eigenständiges Lüftungskonzept anerkannt zu werden.
Die Lüftung der Nutzräume nach DIN 1946-6 ist auf unterschiedliche Art sowie zu unterschiedlichen Zwecken möglich. Am wichtigsten dabei ist, dass der Feuchteschutz auch gewährleistet sein muss, wenn der Nutzer selbst nicht aktiv lüften kann. Das Lüftungskonzept muss demnach bereits in der Planung Maßnahmen berücksichtigen, die eine geregelte Lüftung des Gebäudes ohne Beteiligung der Nutzer ermöglichen.
So wird bspw. die Entstehung von gesundheitsgefährdendem Schimmel vermieden. Gemäß der DIN 1946-6 werden vier Lüftungsstufen unterschieden, die für bewohnte Nutzeinheiten sowie vergleichbare Räume gelten. Die wichtigste Lüftungsstufe in der Aufzählung ist dabei die erste. Die Lüftung zum Feuchteschutz kann gemäß DIN 1946-6 durch geplante oder baulich entstandene Undichtigkeiten, die jedoch den Wärmeschutz des Gebäudes nicht beeinträchtigen dürfen, gewährleistet werden. Diese undichten Stellen werden in der Fachsprache auch als Infiltration bezeichnet. Ist eine natürlich gegebene Infiltration jedoch nicht möglich, oder sind die wärmedämmenden Maßnahmen am Gebäude derart fortschrittlich, dass keine Undichtigkeiten entstehen, müssen vom Planer lüftungstechnische Maßnahmen eingefordert werden, die den Feuchteschutz sicherstellen. Sind die Anforderungen an Energieeffizienz, Schallschutz oder die Raumluftqualität erhöht, fordert die DIN 1946-6 grundsätzlich den Einbau unterstützender Lüftungssysteme in den Wohnungen.
Lüftungsstufe nach DIN 1946-6 | Bedeutung |
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Lüftung zum Feuchteschutz | Muss ständig und auch bei Abwesenheit der Nutzer sichergestellt sein. Sie stellt die Grundlüftung dar, die in Abhängigkeit des Wärmeschutzniveaus geregelt wird und Feuchteschäden vermeidet. |
Reduzierte Lüftung | Zusätzliche Art der Lüftung, die hygienische Grundsätze bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer gewährleistet. Diese Lüftungsstufe muss in weiten Teilen nutzerunabhängig sichergestellt werden. |
Nennlüftung | Diese Lüftungsstufe stellt die hygienischen und gesundheitlichen Mindestanforderungen bei normaler Nutzung der Räume sicher. Aktives Lüften durch ein Öffnen der Fenster kann hier vom Nutzer gefordert werden. |
Intensivlüftung | Zum Ausgleich sog. Lastspitzen. Diese treten bei Tätigkeiten auf, die besonders viel Feuchtigkeit produzieren, wie bspw. Kochen oder Duschen. Aktives Lüften durch den Nutzer kann auch hier eingefordert werden. |
Der Luftaustausch ist ein wichtiger Faktor bei Planung und Bau von Gebäuden. Ohne einen – wie in der DIN 1946-6 beschriebenen – Luftaustausch für einen gesicherten Feuchteschutz, auch während der Abwesenheit der Bewohner, sind dem Schimmel Tür und Tor geöffnet. Wird ein Gebäude unzureichend belüftet, kann dies verheerende Auswirkungen haben. Kondensat setzt sich in Ecken und Wandflächen der Wohnungen fest und begünstigen die Schimmelbildung.
Dies kann das Mauerwerk angreifen und zu ausschweifenden Reparaturen führen, die kostenintensiv und zeitaufwendig sind. Die Regelungen der DIN 1946-6 wirken dem aktiv entgegen und fordern ein ausgearbeitetes Lüftungskonzept für Gebäude, die nicht durch natürliche Infiltration für einen Ausgleich der Luftfeuchtigkeit sorgen können.