DIN 4108
Mindestwärmeschutz für Fenster & Gebäude.
Ob Gebäudehülle, Dach oder Heizungsanlage – noch immer wird in Deutschland jährlich eine Unsumme an Energie aufgrund fehlender Modernisierung von Gebäuden verschwendet. Damit einher geht eine verbesserungswürdige Klimabilanz bei Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll damit zukünftig Schluss sein. Durch die Verabschiedung neuer Regeln soll die Sanierung verschwenderischer Gebäude und der Bau moderner, energieeffizienter Gebäude angeregt werden.
Eine wichtige Kenngröße ist dabei weiterhin der Wärmeschutz. Dessen Untergrenze wird in der Norm DIN 4108-2 festgelegt.
Die DIN 4108-2 ist Teil einer Sammlung von Normen. Der in der Din 4108-2 vorgeschriebene Mindestwärmeschutz legt die Anforderungen an die Wärmedämmung von Gebäuden fest. Davon betroffen sind Wärmebrücken in der Gebäudehülle sowie flächige Bauteile von Hochbauten, wie z.B. jede Decke. Allerdings erstreckt sich die Ausführung der Norm nicht auf alle Hochbauten. Die Regelungen gemäß DIN 4108-2 gilt vordergründig für Wohngebäude und dabei nur für:
beheizt werden.
Darüber hinaus erstreckt sich der Einsatz der DIN 4108-2 auf Neubauten, Modernisierungen bestehender Gebäude und den Einsatz neuer Bauteile in Gebäuden.
Bereits bestehende Gebäude, an denen keine Modernisierungen vorgenommen werden, sind von der Norm also nicht betroffen.
Mit einer Ausnahme: Nach den jüngsten Änderungen des GEG besteht für Hausbewohner, die nach dem 31. Januar 2002 ihr Gebäude bezogen haben, eine Nachrüstpflicht für die Dämmung der obersten Geschossdecken, sofern diese oder das Dach bisher nicht den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2 erfüllt haben und keine Wärmedämmstoffe am Dach verwendet wurden.
Wärmedämmung und damit die Einsparung von Energie sind die Hauptziele der DIN 4108-2. Allerdings soll zudem auch ein behagliches und gesundes Raumklima in Gebäuden hergestellt werden.
Durch die Einhaltung der Normen nach DIN 4108-2 beim Einsatz der Bauteile kann bereits bei der Planung neuer Gebäude die Gefahr von Schimmel reduziert werden. Diese entsteht vor allem im Winter, weshalb dem winterlichen Wärmeschutz eine hohe Bedeutung zugerechnet wird. Erfüllen die Bauteile nach außen nämlich nicht die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz entsprechend der Norm DIN 4108-2 – ist also ihr Wärmedurchlasswiderstand zu schlecht oder gibt es Wärmebrücken – entweicht zu viel Energie. Dadurch fällt beim Bauteil die Oberflächentemperatur auf der Innenseite ab und die Luft kann nicht mehr ausreichend Feuchtigkeit aufnehmen. Eine hohe Luftfeuchtigkeit oder sogar Tauwasser können entstehen, wenn die Temperatur unter einen kritischen Punkt, den so genannten Taupunkt, fällt.
Dadurch entsteht Feuchtigkeit, die nicht nur die Substanz der Bauteile, sondern als Schimmelpilz auch die Gesundheit der Bewohner gefährdet. Die Berechnung des winterlichen Wärmeschutzes gemäß DIN 4108-2 erfolgt durch die Bauteilmethode. Hierbei wird für jedes Bauteil der Wärmedurchgangskoeffizient ermittelt. Bei diesem Berechnungsverfahren werden die einzelnen Schichten der Bauteile am Gebäude analysiert. Die Dicke der Schichten wird durch einen spezifischen Faktor – die Wärmeleitfähigkeit – dividiert und ergibt den Wärmedurchgangswiderstand an den verwendeten Baustoffen. Aus der Summe der einzelnen Widerstände wird der Kehrwert gebildet, dieser ergibt den Wärmedurchgangskoeffizienten des Bauteils, den U-Wert.
Trotz der Änderungen des GEG und zunehmender Hitzeperioden in den Sommermonaten wird der sommerlichen Wärmedämmung immer noch eine eher geringe Bedeutung beigemessen. Durch die Maßnahmen soll im Sommer verhindert werden, dass die Innentemperaturen in Gebäuden stark ansteigen.
Diese Kühlung verbraucht unnötige Energie, die sogar die Heizenergie im Winter übersteigt. Die Einsparung kann durch entsprechende Mittel erreicht werden, die die Aufheizung der Räume verhindern. Anders als beim winterlichen Wärmeschutz erfolgt die Berechnung anhand eines vereinfachten Nachweisverfahrens durch so genannte Sonneneintragskennwerte.
Das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Werte benötigt die Einzelfaktoren der anteiligen Sonneneintragskennwerte, der Fensterfläche, des Gesamtenergiedurchlassgrad sowie der Grundfläche der hinter den Fenstern liegenden Räume.
Der Sonneneintragskennwert ist wiederum erst nach komplizierter Berechnung ermittelbar und lässt sich unter anderem von äußeren Faktoren wie der Neigung der Fenster, der Bauart oder der Nachtlüftung beeinflussen, während der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung durch Markisen oder weiteren Sonnenschutz vermindert werden kann.
Darüber hinaus können die für die DIN 4108-2 relevanten Werte auch durch den Einsatz thermischer Gebäudesimulationsrechenverfahren ermittelt werden, etwa, wenn Doppelfassaden das vereinfachte Berechnungsverfahren nicht zulassen. Im Bauwesen wird diese Vorgehensweise häufig verwendet, was die Wirtschaftlichkeit am Bau deutlich erhöht.
Die Berechnung der Werte hilft dabei, schon im Vorfeld Energie und damit bares Geld zu sparen.