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Zur DIN 4108-7 – Luftdichtheit von Gebäuden

Wände müssen atmen können. Luftdurchlässige Baustoffe erhöhen den Luftwechsel innerhalb von Gebäuden und fördern das Raumklima. Lange Zeit wurde diese These bei der Konstruktion neuer Gebäude vertreten. Heute weiß man es besser.

Statt Luftdurchlässigkeit ist Luftdichtheit das Ziel bei Änderungen an Gebäuden oder beim Neubau. Denn die Dichtheit geht einher mit einer guten Wärmedämmung, die wiederum nicht nur das Raumklima positiv beeinflusst, sondern gleichzeitig auch die Bausubstanz schützt.

Es gelten die Anforderungen der Norm "DIN 4108-7 zur Luftdichtheit von Gebäuden" als Teil der DIN 4108-Normen zu Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden.

Geltungsbereich der Norm DIN 4108-7

Anforderungen an Luftdichtheit im Hochbau sind keine Neuigkeit. Bereits die des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorausgegangene Wärmeschutzverordnung thematisiert mangelnde Dichtheit von Wohngebäuden.

Mit dem GEG 2020 wurde festgelegt, dass bei der Planung und Ausführung neuer Gebäude darauf zu achten ist, luftundurchlässig zu bauen. Weiter ausgeführt werden diese Anforderungen in den Normen der DIN 4108. Dabei schreibt bspw. die Norm DIN 4108-3 vor, dass Dächer und Wände luftdicht sein müssen, um ein Durchströmen und Mitführen von Luftfeuchte zu verhindern, da diese zu Tauwasser führen können.

In der DIN 4108-7 werden anschließend die Grundzüge des Konzepts zur Herstellung von Luftdichtheit in Wohngebäuden beschrieben sowie Grenzwerte festgelegt. In der Norm DIN 4108-7 finden sich:

  • Anforderungen an die Luftdichtheit (Abschnitt 4)
  • skizzenhafte Beispiele zu Planungs- und Ausführungsempfehlungen (Abschnitt 5)
  • skizzenhafte Beispiele sowie Vorschläge geeigneter Bauprodukte für Luftdichtheitsschichten, Fugen und Anschlüsse (Abschnitt 6 & 7)

Warum ist eine möglichst dichte Bauweise wichtig?

Die Theorie hinter den atmenden Wänden bzw. den luftdurchlässigen Baustoffen war, dass diese zum Luftaustausch beitragen und Luftfeuchtigkeit begrenzen würden.

Allerdings ist das Gegenteil der Fall. Ein mangelnder Wärmeschutz durch den Einsatz von Bauteilen, die nicht den Anforderungen des GEG an Dichtheit entsprechen, verschlechtert nicht nur das Raumklima, sondern kann langfristig auch zur Bildung von Schimmel und zum Verlust der Bausubstanz führen.

Zudem sorgt mangelnder Wärmeschutz nicht für Einsparung, sondern Verschwendung von Energie in Wohngebäuden, um Innentemperaturen durch verstärktes Heizen konstant zu halten. Darüber hinaus erhöht eine hohe Luftdichtheit des Gebäudes nach DIN 4108-7 auch den Schallschutz.

Ein Wärmeverlust kann nicht komplett verhindert, sondern nur minimiert werden. Um einen möglichst genauen Wert für den Wärmeverlust bestimmen zu können, sind die folgenden Faktoren relevant:

  • Wärmedurchgangskoeffizient
  • Transmissionswärmeverlust
  • Lüftungswärmeverlust

Die Berechnung des Verlusts von Wärme erfolgt durch zwei Koeffizienten, den Lüftungswärmeverlust sowie den Transmissionswärmeverlust. Der Transmissionswärmeverlust beschreibt die durch das Bauteil entweichende Wärme. Zur Berechnung dieses Werts benötigt man zuvor den U-Wert der einzelnen Bauteile, also den Wärmedurchgangskoeffizienten.

Der Grenzwert des U-Werts wird in dem GEG vorgegeben und beläuft sich auf 0,24 W/(m²*K). Der Lüftungswärmeverlust setzt sich wiederum aus zwei Teilen zusammen. Zum einen die absichtlich herbeigeführte Lüftung der Gebäude, um einen Luftaustausch herzustellen und hohe relative Luftfeuchtigkeit zu vermeiden, und zum anderen die unkontrolliert durch Fugen und Risse entweichende Luft.

Um das Ziel der hohen Luftdichtigkeit gemäß DIN 4108-7 zu erreichen und nachträgliches Abdichten zu vermeiden, muss man bereits bei der Planung für ein Wohngebäude auf vermeidbare Fehler achten und bei der Konstruktion eine Luftdichtheitsschicht einplanen.

Diese Schicht sollte den gesamten beheizbaren Bereich umschließen. Vermeidbare Fehler bei der Planung sind bspw. Steckdosen an Außenwänden, durch die Luftdichtheitsschicht verlegte Leitungen oder fehlende Dichtungsmanschetten.


Nachweis entsprechend der Norm

Unvorhergesehene Mängel bei der Konstruktion können die beste Planung zunichte machen.

Um die Einhaltung der Vorgaben aus dem GEG sowie der Norm DIN 4108-7 zu überprüfen, bietet sich entsprechend Anlage 4 des GEG das Differenzdruckverfahren an, dessen Regelung in der DIN 13829 beschrieben wird. Bei diesem Berechnungsverfahren – auch als Blower-Door-Verfahren bekannt – wird ein Ventilator in eine Türöffnung des Gebäudes eingespannt.

Der Ventilator entwickelt eine Druckveränderung im Bauwerk. Durch den Unter- bzw. Überdruck werden Leckagen in der Gebäudehülle ausfindig gemacht und anschließend behoben.

Zudem misst das Gerät den nötigen Volumenstrom, um den aufgebauten Überdruck von 50 Pascal konstant beizubehalten.

Aus der nachgeführten Luftmenge dividiert durch das Innenvolumen des bemessenen Gebäudes ergibt sich die für die Norm 4108-7 relevante Kenngröße n50. Der n50-Wert beschreibt, wie oft ein kompletter Luftaustausch im Gebäude innerhalb von einer Stunde stattfinden kann.

Er wird als Luftwechselrate bezeichnet. Je höher dieser Wert, desto mehr Luft kann während einer Stunde durch die Konstruktion entweichen. Dementsprechend sind möglichst niedrige Werte gewünscht, um die Anforderungen aus der DIN 4108-7 zu erfüllen.

Für ein Gebäude mit einfacher Fensterlüftung ohne Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen darf die Luftwechselrate gemäß Abschnitt 4 der DIN 4108-7 den Wert von drei kompletten Luftumwälzungen innerhalb einer Stunde nicht überschreiten.

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