Sachverständige können helfen
Jeder, der Investitionen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden tätigen will, kann Programme wie das Förderprogramm KfW 153 zu günstigen Zinsen in Anspruch nehmen. Dennoch ist es unerlässlich, neben dem Bauherrn zusätzlich einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Er übernimmt die Fachplanung und begleitet bei der Errichtung der Wohnung oder des Hauses. Dabei ist zu beachten, dass der Sachverständige für das Vorhaben wirtschaftlich unabhängig beauftragt werden muss. Das bedeutet, er darf zum ausführenden Unternehmen oder dem Lieferanten in keinerlei beruflichem Verhältnis stehen. Außerdem darf er weder Leistungen noch Lieferungen vermitteln.
Zwei Fälle fallen nicht unter diese Regelung: Sachverständige, die beim Antragssteller oder Verkäufer – beispielsweise dem Bauträger – angestellt sind, sowie Sachverständige, die von Bau- oder Handwerksunternehmen, wie z. B. Fertighausbauern beschäftigt sind, bei denen Produkte und Leistungen nach festen Kriterien definiert und überwacht werden.
Die Förderung durch das Programm KfW 153 und andere Programme kann von Privatpersonen nicht beantragt beantragt werden.
Stattdessen wird er ausschließlich über Banken, Versicherungsgruppen und Sparkassen beantragt. Der Grund dafür ist, dass der Konzern für die Kredite der Förderprogramme haftet.
Deshalb muss der Antrag für ein Förderprogramm bei einer Bank eingereicht werden, bevor man das Vorhaben beginnt. Bauarbeiten vor Ort sowie der Abschluss eines Kaufvertrags zählen zum Beginn des Vorhabens. Beratungsleistungen und das Abschließen von Lieferverträgen zählen nicht dazu.