Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, der 15 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Wer vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) festlegt, erhält zusätzlich 5 Prozent. Der Zuschuss des BAFA beträgt also maximal 20 Prozent.
Gefördert werden:
- für einzelne Sanierungsmaßnahmen: max. 30.000 Euro Kosten pro Wohneinheit und Jahr
- mit Sanierungsfahrplan: max. 60.000 Euro Kosten pro Wohneinheit und Jahr
Somit beträgt der maximal mögliche Zuschuss des BAFA insgesamt 12.000 Euro.
Ebenfalls möglich ist ein Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für diese Fenster-Förderung muss der Fenstertausch jedoch innerhalb einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus stattfinden. Für die Sanierung des Gebäudes steht im Rahmen des Förderprogramm 261 ein Kredit von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung – abhängig von der erreichten Effizienzhausstufe. Eine Besonderheit des Kredits ist der Tilgungszuschuss, der zwischen 5 und 45 Prozent liegt.
Wer eine Zusage für einen BAFA-Zuschuss erhalten und noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen hat, kann seit dem 01. Januar 2024 den Ergänzungskredit KfW 358 / 359 für einzelne Sanierungsmaßnahmen zusätzlich beantragen. Dabei gibt es bis zu 120.000 Euro oben drauf, unter anderem auch für den Tausch von alten Fenstern.
Möglich ist außerdem der Steuerbonus für Sanierungskosten als Alternative des Finanzamts. Dabei handelt es sich um einen Steuernachlass, der sich besonders für Eigentümer mit hoher Einkommensteuer lohnt. Dabei wird die Einkommensteuer über drei Jahre reduziert, was bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann.