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Der Ergänzungskredit KfW 358 / 359

Experte Marco Lamp, 18. März 2024

Einzelmaßnahmen mit dem Ergänzungskredit fördern

Wer den BAFA-Zuschuss „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG EM) bereits beantragt und eine Zusage erhalten hat, kann mit dem Ergänzungskredit KfW 358 / KfW 359 nun noch mehr rausholen: Zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung können Einzelmaßnahmen einer Sanierung wie z. B. der Tausch von Fenstern und Türen mit einem höheren Kredit gefördert werden.

Das beinhaltet der Kredit

Mit dem KfW 358 / 359 Kredit können zusätzlich bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Als Voraussetzung für die Antragstellung gilt: Ein Zuschuss des BAFA oder der KfW muss bereits zugesagt sein, die Bauarbeiten dürfen jedoch noch nicht begonnen haben. Es gelten außerdem nur Zusagen, die seit 1. Januar 2024 nach den neuen Förderkonditionen der BEG EM erteilt wurden. Nach der Zusage haben Berechtigte 12 Monate Zeit, um den Ergänzungskredit KfW 358 / 359 zu beantragen.

Die zusätzlich geförderten Einzelmaßnahmen nach BEG EM beinhalten:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür, sommerlicher Wärmeschutz)
  • Anlagentechnik und Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Heizungsoptimierung

Neben der Heizungsförderung zur Erneuerung der Heizung können Antragsteller auch energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, die zu einer höheren Energieeffizienz führen, fördern lassen.

Mit dem Ergänzungskredit lässt sich somit auch die Fenster-Förderung und die Haustür-Förderung des BAFA und der KfW finanziell erweitern. Wir bieten Ihnen förderfähige und hochwertige Energiesparfenster zum günstigen Preis.

Der Ergänzungskredit KfW 358 und KfW 359 ist in zwei Programme aufgeteilt:

Ergänzungskredit Plus (KfW 358)

Berechtigt sind Privatpersonen, die folgende Kriterien erfüllen: 

  • Zuschusszusage der KfW und/oder des BAFA nach BEG EM
  • Eigentümer des Wohn­gebäudes bzw. der Wohn­einheit
  • Wohngebäude bzw. Wohn­einheit ist selbst bewohnt
  • Haushaltseinkommen ist nicht mehr als 90.000 Euro im Jahr

Kreditsumme max. 120.000 Euro

Ergänzungskredit (KfW 359)

Berechtigt sind alle Investierende (Auftrag­gebende) von förder­fähigen Vor­haben an Wohn­gebäuden bzw. Wohn­einheiten, z. B. Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften, Einzelunternehmen, Organisationen, Kirchen, Unternehmen und sonstige juristische Personen, die eine Zuschusszusage der KfW und/oder des BAFA nach BEG EM vorweisen können.

Kreditsumme max. 120.000 Euro

Alle KfW 359 / 359 Konditionen auf einen Blick

Zinsen und Laufzeiten

Der KfW Kredit 358 / 359 kann als Annuitätendarlehen finanziert werden. Dabei zahlen Sie jeden Monat eine gleichbleibende Rate, die aus einem Teil Zinsen und einem Teil Tilgung besteht. Mit jeder Zahlung verringert sich der Restbetrag des Darlehens, bis Sie es am Ende vollständig zurückgezahlt haben. Das Annuitätendarlehen bietet eine einfache Möglichkeit, den KfW Kredit über einen bestimmten Zeitraum abzuzahlen.

Eine weitere Option ist das endfällige Darlehen. Hier wird der gesamte Kreditbetrag plus Zinsen erst am Ende der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt. Während der Laufzeit zahlen Sie nur die KfW 358 / 359 Zinsen, die auf den Restbetrag entfallen. Endfällige Kredite werden häufig für größere Anschaffungen wie den Kauf einer Immobilie verwendet. Wichtig ist, dass Sie am Ende der Laufzeit über genügend Geld verfügen, um den gesamten Betrag zurückzuzahlen.

Konditionen des Kredits

Beim Kredit KfW 358 / 359 „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit” handelt es sich um einen Kredit, der in Höhe von bis zu 120.000 Euro zu 100 Prozent ausgezahlt wird. Nach der Zusage zur Förderung kann der Förderbetrag komplett oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Der effektive Jahreszins des Annuitätendarlehens variiert mit der Laufzeit je nach KfW-Zinsentwicklung (kfw-formularsammlung.de). Er wird laufend angepasst.

Förderungsart Kredit
Effektiver Jahreszins ab 0,01 %
Kredithöhe bis zu 120.000 €
Kreditlaufzeit 4 bis 35 Jahre
Zinsbindung max. 5 - 10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre 1 bis 5 Jahre
März 2024; kfw.de

Kombination mit der BAFA-Förderung

Das BAFA bezuschusst energieeffiziente Maßnahmen rund um die Heizungstechnik und die Gebäudehülle. Die Förderung ist Voraussetzung für den Ergänzungskredit 358 / 359.

Mehr erfahren

Das fördert KfW 358 / KfW 359 nicht

Der Kredit KfW 358 / 359 „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit” fördert keine Umschuldungen bestehender Darlehen. Anschlussfinanzierungen bzw. Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Projekte werden ebenfalls nicht durch den KfW 358 / KfW 359 gefördert. Als Antragssteller sind außerdem Privatpersonen ausgeschlossen, die ein höheres Haushaltseinkommen als 90.000 Euro im Jahr beziehen.

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FAQ

Prinzipiell lässt sich der Ergänzungskredit KfW 358 / 359 nur mit einem Zuschuss des BAFA oder einem Kredit des KfW gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) kombinieren. Im Rahmen einzelner, zusätzlicher Maßnahmen ist eventuell auch eine Kombination mit dem Förderprogramm 261 „Klimafreundlich sanieren” möglich. Ob der Antrag für die geplanten Maßnahmen möglich ist, sollte jedoch unbedingt mit der zuständigen Bank abgeklärt werden.

Der KfW 358 Ergänzungskredit kann nicht direkt bei der KfW beantragt werden. Als Eigentümer muss der Antrag über Ihre Bank, Sparkasse oder Versicherung gestellt werden.

Eine Kombination des Ergänzungskredits 358 / 359 der KfW mit dem Steuerbonus ist nicht zulässig.

Weitere kombinierbare Förderprogramme

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