Was macht ein Energieberater?
Als Immobilienbesitzer sollten Sie wissen, was ein Energieberater für Sie tun kann, denn das kann unter Umständen eine Menge Geld einsparen. Seine Aufgaben gliedern sich in die folgenden vier Bereiche:
Bei der Initialberatung oder Bestandsaufnahme ermittelt der Energieberater den Ist-Zustand des Hauses. Geprüft wird unter anderem die Gebäudehülle, also Wände, Dach, Fenster, Türen, aber auch die Heizung. Wünschen Sie die Durchführung einer Thermografie oder eines Blower-Door-Tests, verursacht das in der Regel zusätzliche Kosten.
Auf Basis dieses Gutachtens schlägt der Berater Maßnahmen vor, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Oft wird dabei ein kompletter Sanierungsfahrplan erstellt. Dieser kann zum Beispiel eine moderne Dämmung beinhalten, einen Fenstertausch oder auch ein Heizungswechsel. Gute Energieexperten nennen Ihnen außerdem die ungefähren Investitionskosten für die Sanierungsmaßnahmen und informieren Sie über passende KfW-Kredite oder Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Gemeinsam mit Ihrem Energieberater entscheiden Sie, welche Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten tatsächlich umgesetzt werden sollen. Möchten Sie keine umfassende Sanierung zum KfW Effizienzhaus vornehmen, können Sie auch Einzelmaßnahmen wie einen Fenstertausch oder eine Heizungsoptimierung durchführen.
Der Experte übernimmt anschließend die detaillierte Planung, mit der Sie sich Angebote der verschiedenen Gewerke einholen können. Auf Wunsch prüft der Berater auch diese und hilft Ihnen bei der Auswahl.
Damit der Zuschuss oder das Darlehen vollständig ausbezahlt wird, ist es wichtig, dass die Arbeiten fachgerecht umgesetzt werden. Es kann sich daher lohnen, den Energieberater auch mit der Baubegleitung zu beauftragen. Durch seine Erfahrung kann am besten beurteilt werden, ob auch wirklich alle Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden und im Zweifelsfall Nachbesserungen veranlassen.
4. Die Abnahme und Ausstellung des Energieausweises
Nach Abschluss der Sanierung nimmt der Sachverständige die durchgeführten Maßnahmen ab und erstellt zusammen mit Ihnen die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“. Haben Sie bei der KfW einen Kredit beantragt, reichen Sie die Bestätigung bei Ihrem Finanzierungspartner ein. Dieser veranlasst dann, dass der Tilgungszuschuss auf Ihrem Kreditkonto gutgeschrieben wird.
Beim Investitionszuschuss geben Sie die Bestätigung hingegen direkt im KfW-Zuschussportal ein. Nach einer Prüfung wird das Fördergeld dann an Sie ausbezahlt.
Zum Schluss stellt der Energieberater den Energieausweis für Ihr Wohngebäude aus. Für einen besonders hohen Förderkredit der KfW kann Ihr Haus bei Bedarf auch mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert werden.