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Zur DIN EN 13829 – Nachweis der Luftdichtheit

Innovationen und technische Entwicklungen sorgen für ein stetig besseres wärmetechnisches Verhalten von Bauteilen. Der Wärmeverlust durch das Bauteil kann heutzutage auf ein Minimum reduziert werden, sodass nicht nur Energie, sondern dadurch auch Geld eingespart wird.

Die Wärmedämmung moderner Bauteile verliert jedoch ihre Wirkung, wenn gleichzeitig Öffnungen in der Gebäudehülle existieren, durch die Luft und damit auch Wärme nach außen entweichen kann.

Eine Lösung liefert an dieser Stelle die DIN EN 13829. Die DIN EN 13829 beschreibt das Differenzdruckverfahren zur Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden. 

Sinn und Zweck der Norm

Luftdichtheit gemäß der DIN EN 13829 ist ein hohes Ziel. Gute Dämmung und Dichtheit verbessern das Raumklima, verhindern Tauwasser- und Schimmelbildung an der inneren Seite der Wände und entlasten durch die eingesparte Wärmeenergie den Geldbeutel des Hausbesitzers.

Die Dichtheit der Gebäudehülle kann zwar bis ins Detail geplant werden, allerdings bedarf es nach Fertigstellung auch eines Nachweises der erfolgreichen Luftdichtheit, um die Vorgaben der Planung zu überprüfen. Der Nutzen des Differenzdruckverfahrens nach der DIN EN 13829 liegt in der:

  • Vergleichsmöglichkeit ähnlicher Gebäude oder ähnlicher Teile von Gebäuden herzustellen,
  • Messung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden oder Gebäudeteilen, um Anforderungen an Luftdichtheit, bspw. für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder zur Deklaration als Niedrigenergie- oder Passivhaus, zu erfüllen,
  • Entdeckung von Leckagen wie Rissen oder undichten Fugen an der Gebäudehülle,
  • Überprüfung des Gebäudes, nachdem undichte Stellen abgedichtet wurden,
  • Messung der Luftwechselrate

Durch die DIN EN 13829 werden also Werte bestimmt, die einen praktischen Nutzen für das gesamte Gebäude aufweisen.


Messung

Bevor die Luftdurchlässigkeit eines Wohngebäudes nach den Vorgaben der DIN EN 13829 gemessen werden kann, muss das Gebäude bzw. der relevante Teil des Gebäudes vorbereitet werden. Hierzu müssen die absichtlich beheizten oder gekühlten Innenräume in eine große Zone verwandelt werden.

Das heißt: Alle Innentüren sind zu öffnen. Die Systemgrenze befindet sich gemäß DIN EN 13829 an den Übergängen zum unbeheizten Außenbereich. Fenster, Türen oder Klappen in nicht beheizte Bereiche des Gebäudes wie Keller, Garagen oder die Luke zum Dach bleiben verschlossen.

Abzugshauben oder Außenluftdurchlässe muss man abdichten. Liegt ein geneigtes Dach vor, empfiehlt es sich, die Dachschrägenverkleidung noch nicht zu montieren, bevor das Verfahren nach der Norm 13829 durchgeführt wurde.

Anschließend folgt die Einspannung eines Ventilators in eine Türöffnung. Dieser erzeugt einen Unter- und einen Überdruck im System.

Beim Erzeugen des Überdrucks wird die Luftmenge – also der Volumenstrom – gemessen, den der Ventilator nachführen muss, um den Druck beizubehalten.

In Verbindung mit dem Innenvolumen des Gebäudes ergibt sich die Kennzahl n50, die aussagt, wie oft die Luft im Gebäude oder Gebäudeteil bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal innerhalb einer Stunde ausgetauscht wird. Obergrenzen für den n50-Wert sind im GEG sowie in den Normen der DIN 4108 geregelt und unterscheiden sich je nach energetischer Einstufung des Gebäudes. Bei einem normalen Wohngebäude ohne raumlufttechnische Anlagen muss ein kompletter Luftaustausch im Gebäude mindestens 20 Minuten dauern.

Der n50-Wert muss also kleiner als 3/Stunde sein. Aufgrund der Platzierung des Ventilators in einer Türöffnung wird das Verfahren auch Blower-Door-Test genannt. Die Norm DIN EN 13829 modifiziert und ersetzt die zuvor gültige, internationale ISO 9972 Norm.

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