Brauche ich für mein Vordach eine Baugenehmigung? fensterversand.com rät Ihnen, diese Frage geklärt zu haben, bevor Sie sich für ein schönes Modell entscheiden. In Deutschland und vielen anderen Ländern ist nämlich oftmals eine Genehmigung für Bauprojekte vonnöten. Das mag zunächst wie eine Bürde klingen, hat aber seinen Sinn: Denn große Bauteile wie Vordächer müssen auch wirklich sicher montiert werden, damit Sie und Ihre Hausbesucher geschützt sind. Außerdem sollten sie ins Bild passen. Um sicher zu gehen, empfehlen wir unseren Kunden also, sich eine Baugenehmigung einzuholen.
Vorher informieren und Kosten sparen
Natürlich möchte niemand Probleme mit dem Amt oder dem Nachbarn. Doch die Frage, ob eine Baugenehmigung für das geplante Vordach eingeholt werden muss, kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Sie hängt von diversen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
- Bundesland
- Örtlicher Bebauungsplan
- Größe des Vordachs
Das Baurecht ist zwar ein weites Gebiet, wiederum erwartet niemand von Ihnen, dass Sie als Bauherr ein ausgewiesener Rechtsexperte sind – erst recht nicht, wenn es sich lediglich um ein Vordach für Ihren Eingangsbereich handelt. Einige Faktoren für die Genehmigung möchten wir Ihnen hier vorstellen:
Nicht nur die Fläche des Dachs ist von Bedeutung. Soll es beispielsweise durch gemauerte Säulen gestützt werden, kann dies Auswirkungen auf die Bewertung des Baus haben.
Die verschiedenen Normen im Baurecht variieren von Bundesland zu Bundesland. Selbst auf Gemeindeebene können je nach Umfeld verschiedene Regeln gelten.
Aus diesem Grund ist es weder eine Schande noch verschwendete Zeit, wenn Sie sich bei Fragen an Ihr zuständiges Bauamt wenden und dort Ihr Bauprojekt direkt ansprechen. Dort ist man meist gerne behilflich.
Der von jeder Stadt festgelegte örtliche Bebauungsplan für Grundstücke hat schon so manchem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ist in ihm z.B. festgehalten, dass Anbauten nicht vorgesehen sind, könnte es schwierig mit der Baugenehmigung des Vordachs werden. Auch hier lohnt sich der Kontakt zum örtlichen Bauamt, bevor das Vordach am Haus angebracht wird und ein eventueller Verstoß überhaupt erst entsteht.
Ein wichtiger Punkt für die Baugenehmigung für das gewünschte Vordach ist seine Größe und Beschaffenheit. Generell gilt hierbei: Je größer, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Ist das Vordach lediglich an der Hauswand angeschraubt, muss häufig keine Baugenehmigung eingeholt werden – je nach Modell genügt hier eine sogenannte Bauanzeige. Hierbei wird der Bau des Vordachs dem zuständigen Bauamt lediglich gemeldet.
Sind die Angaben vollständig und nachvollziehbar, findet eine Prüfung gar nicht erst statt. Bei vielen Modellen wird sogar weder eine Baugenehmigung noch eine Bauanzeige gefordert, sie werden dann lediglich als Dekorationselement angesehen. Dies trifft meist auf freitragende Vordächer zu, die lediglich mit Schrauben an die Wand fixiert werden und keinerlei Unterbau haben. Die meisten Modelle mit einer gültigen EN-Nummer fallen unter diese Regelung und sind somit nicht genehmigungspflichtig.
Sollte das geplante Vordach wirklich genehmigungspflichtig sein, ist mit dem ungenehmigten Bau aber noch nicht alles verloren. Denn in den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung auch nachträglich problemlos möglich. Das zuständige Bauamt hilft auch hier gerne weiter.
Alles locker mit den Nachbarn
Eine fehlende Baugenehmigung für ein bereits gebautes Vordach kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Es genügt hierbei schon, dass ein Nachbar das Bauamt auf die Konstruktion eines nicht genehmigten Vordachs aufmerksam macht – sei es ein Haustürvordach, eine Terrassenüberdachung oder eine beliebige andere Art von Überdachung.
Die vielfältigen Vordachmodelle, die Ihnen auf fensterversand.com zur Verfügung stehen, sind im Normalfall nicht genehmigungspflichtig und können ohne Weiteres als Dach über Ihrem Eingang montiert werden. Um ganz sicher zu gehen, lohnt es sich jedoch stets, mit Ihren Nachbarn zu sprechen und die Erlaubnis beim Bauamt einzuholen.