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Die Pergola und ihre Genehmigung

Experte Marco Lamp, 09. Januar 2025

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Im Normalfall braucht es für die Pergola keine Genehmigung, da sie in den meisten Bundesländern als verfahrensfreies Bauvorhaben gilt. Da die baurechtlichen Vorgaben jedoch je nach örtlicher Bauvorschrift abweichen können, sollte man die Bestimmungen im Vorfeld immer prüfen. Ist keine Genehmigung nötig, kann man direkt mit dem Bau starten.

Falls doch, muss zunächst ein Bauantrag bei der lokalen Baubehörde oder der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Weitere wichtige Fragen rund um das Thema Pergola und Baurecht werden nachfolgend beantwortet.

Die Notwendigkeit für eine Pergola-Baugenehmigung immer prüfen

Bei Bauten im Garten sollte immer geprüft werden, ob eine Genehmigung durch die zuständige Behörde benötigt wird. Das gilt insbesondere, wenn es sich um ein größeres Vorhaben handelt. Grundsätzlich stellt die aber in den meisten Fällen kein Problem dar und häufig ist auch keine Genehmigung nötig. Trotzdem sollte man immer eine entsprechende Auskunft einholen.

Die wichtigsten Tipps zur Pergola-Genehmigung gibt es hier auf einen Blick:

  • Jegliche Bauvorhaben im Garten sollten immer im Vorfeld der Planung geprüft werden
  • Eine kurze persönliche Nachfrage kann häufig Klärung bringen
  • Die Platzierung sollte keinen Schattenwurf auf Nachbargrundstücke bedingen
  • Bei der Planung schon mit dem Nachbarn zu sprechen, beugt möglichem Streit vor
  • Zwischen Pergola und Grundstücksgrenze muss ausreichend Platz sein
  • Je größer die geplante Pergola, desto wahrscheinlicher ist eine Genehmigung nötig

Sind alle Punkte beachtet, steht dem Aufbau einer Pergola nichts mehr im Weg. Mit ruhigem Gewissen lässt sich das Bauvorhaben durchführen und der Garten mit einem vielseitig nutzbaren Sonnenschutzplatz verschönern.

Wann ist eine Genehmigung für eine Pergola nötig?

Ob eine Genehmigung für eine Pergola nötig ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Die baurechtlichen Bestimmungen variieren nämlich von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune teils stark. Das bedeutet, dass man sich immer über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren sollte.

So prüft man die Baugenehmigung einer Pergola

Da Pergolen häufig gar nicht genehmigt werden müssen, kann zunächst versucht werden, sich Informationen auf offiziellen Kanälen einzuholen. Manche Kommunen stellen entsprechende Auskünfte als Richtlinien für Bürger offen im Internet ein. Auch eine Mail, ein Brief oder ein Anruf bei der örtlichen Baubehörde oder der Gemeindeverwaltung kann bereits helfen, um herauszufinden, ob eine Genehmigung überhaupt nötig ist.

Welche Kriterien machen eine Genehmigung nötig?

Das kommt immer auf die jeweilige Kommune an. Einige Kriterien können aber zur Orientierung hilfreich sein. Dazu gehören:

Größe, Verankerung, Verwendungszweck und Typ können beeinflussen, ob beispielsweise für eine Pergolamarkise eine Baugenehmigung nötig ist. Im Privatgebrauch übliche Modelle sind häufig nicht genehmigungspflichtig. Trotzdem sollte im Vorfeld immer eine Prüfung stattfinden.

Die Pergola im Baurecht – wichtige Grundregeln

Unabhängig von kommunalen und länderspezifischen Regelungen gibt es bundesweit geltende Regeln für Bauten im Garten. Diese basieren im Wesentlichen auf Grundsätzen der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass nichts ohne Weiteres so platziert werden darf, dass es Schatten auf das Nachbargrundstück wirft. Aus diesem Grund sind auch Mindestabstände – meist drei Meter – zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Berücksichtigen muss man zudem die Bepflanzung, die nicht auf angrenzende Nachbargebäude übergreifen darf.

Genehmigung nach Bundesland

Es ist keine Baugenehmigung für ein Terrassendach oder eine Pergola notwendig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • max. Fläche: 30 m2
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 2,5 m

Im Außenbereich ist eine Pergola ab 10 m2 Grundflächegenehmigungspflichtig. Der Außenbereich umfasst nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) alle Flächen, die nicht Teil eines im Bebauungsplan festgelegten Baugebiets oder eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils sind, wie z. B. landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder naturnahe Gebiete. Hier gelten meist strengere Vorschriften.

Bei Wänden von bis zu 5 m Breite oder einer Terrassenüberdachung mit weniger als 1,5 m Tiefe zur Außenwand müssen nur 2 m Mindestabstand zum Nachbarn eingehalten werden. Für Doppelhaushälften oder Reihenhäuser gelten Ausnahmeregelungen.

(Quelle: Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg

Der Bau einer Pergola ist in Bayern grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß Art. 57 BayBO. Dies gilt auch für Terrassendächer, die die folgenden Angaben nicht überschreiten:

  • max. Fläche: 30 m2
  • max. Tiefe (Ausladung): 3 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Sofern die Pergola nur als Überdachung für Terrassen oder Freisitze genutzt wird, sowie keine Lasten und keine feste Bedachung trägt, ist sie in den meisten Fällen verfahrensfrei und benötigt in Bayern keine Genehmigung.

(Quelle: Bayrische Bauordnung (BayBO))

Der Bau einer Pergola ist in Berlin grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß § 61 BauO Bln. Dies gilt auch für Terrassendächer, die die folgenden Angaben nicht überschreiten:

  • max. Fläche: 30 m2
  • max. Tiefe (Ausladung): 3 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Sofern die Pergola nur als Überdachung für Terrassen oder Freisitze genutzt wird, sowie keine Lasten und keine feste Bedachung trägt (z. B. reine Rankhilfen ohne Glas- oder Kunststoffdach), ist sie in den meisten Fällen verfahrensfrei und benötigt keine Pergola-Baugenehmigung.

(Quelle: Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

Der Bau einer Pergola ist in Brandenburg grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß § 61 BgbBO. Dies gilt auch für Terrassendächer, die die folgenden Angaben nicht überschreiten:

  • max. Fläche: 30 m2
  • max. Tiefe (Ausladung): 4 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Sofern die Pergola nur als Überdachung für Terrassen oder Freisitze genutzt wird, sowie keine Lasten und keine feste Bedachung trägt (z. B. reine Rankhilfen ohne Glas- oder Kunststoffdach), ist sie in den meisten Fällen verfahrensfrei und benötigt in Brandenburg keine Genehmigung. 

Dies gilt nicht für Terrassendächer über 30 m2, sowie Pergolen im Außenbereich, d. h. Flächen, die nicht Teil eines im Bebauungsplan festgelegten Baugebiets oder eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils sind, wie z. B. landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder naturnahe Gebiete.

(Quelle: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO))

Der Bau einer Pergola ist in Bremen grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß § 61 BremLBO. Dies gilt auch für Überdachungen, die die folgenden Angaben nicht überschreiten:

  • max. Fläche: 30 m2
  • max. Tiefe (Ausladung): 3,5 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 2,5 m

Sofern die Pergola nur als Überdachung für Terrassen oder Freisitze genutzt wird, sowie keine Lasten und keine feste Bedachung trägt, ist sie in den meisten Fällen verfahrensfrei und benötigt in Bremen keine Baugenehmigung. 

Dies gilt nicht für Terrassendächer über 30 m2, sowie Pergolen im Außenbereich, d. h. Flächen, die nicht Teil eines im Bebauungsplan festgelegten Baugebiets oder eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils sind, wie z. B. landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder naturnahe Gebiete.

(Quelle: Bremische Landesbauordnung (BremLBO))

Der Bau einer Pergola ist in Hamburg grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß § 60 HBauO. Dies gilt auch für Terrassendächer, die die folgenden Angaben nicht überschreiten:

  • max. Fläche: 30 m2
  • max. Tiefe: 3 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 2,5 m

Sofern die Pergola nur als Überdachung für Terrassen oder Freisitze genutzt wird, sowie keine Lasten und keine feste Bedachung trägt (z. B. reine Rankhilfen ohne Glas- oder Kunststoffdach), ist sie in den meisten Fällen verfahrensfrei und benötigt in Hamburg keine Genehmigung. Dies gilt nicht für große Terrassendächer oder Wintergärten.

Tipp: Der örtliche Bebauungsplan gibt Auskunft über die städtebauliche Entwicklung Ihres Ortes, den Schutz des Ortsbildes und die Vorschriften für jegliche Bauvorhaben. Anhand des Bebauungsplans können Sie im Voraus prüfen, ob an Ihrem Wohnsitz abweichende Vorschriften für eine Pergola-Baugenehmigung gelten.  

(Quelle: Hamburgische Bauordnung (HBauO))

Der Bau einer Pergola ist in Hessen grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß § 63 HBO. Dies gilt auch für Terrassendächer, die die folgenden Angaben nicht überschreiten:

  • max. Fläche: Generell genehmigungsfrei
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Sofern Ihre Pergola im Erdgeschoss angebracht ist und 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhält, ist sie in Hessen verfahrensfrei und benötigt keine Baugenehmigung. Dies gilt auch für Überdachungen und Teilverglasungen von erdgeschossigen Terrassen, sowie Wintergärten bis 30 m2.

Tipp: Der örtliche Bebauungsplan gibt Auskunft über die städtebauliche Entwicklung Ihres Ortes, den Schutz des Ortsbildes und die Vorschriften für jegliche Bauvorhaben. Anhand des Bebauungsplans können Sie im Voraus prüfen, ob an Ihrem Wohnsitz abweichende Vorschriften für eine Pergola-Genehmigung gelten.  

(Quelle: Hessische Bauordnung (HBO))

Der Bau einer Pergola ist in Mecklenburg-Vorpommern laut § 61 LBauO M-V grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung. Dies gilt auch für Terrassendächer, die die folgenden Angaben nicht überschreiten: 

  • max. Fläche: 30 m2
  • max. Tiefe: 3 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Tipp: Der örtliche Bebauungsplan gibt Auskunft über die städtebauliche Entwicklung Ihres Ortes, den Schutz des Ortsbildes und die Vorschriften für jegliche Bauvorhaben. Anhand des Bebauungsplans können Sie im Voraus prüfen, ob an Ihrem Wohnsitz abweichende Vorschriften für eine Genehmigung gelten.  

(Quelle: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V))

Der Bau einer Pergola ist in Niedersachsen grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß Anhang NBauO – Verfahrensfreie Baumaßnahmen. Dies gilt auch für Terrassendächer, die die folgenden Angaben nicht überschreiten: 

  • max. Fläche: 30 m2
  • max. Tiefe: 3 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Tipp: Der örtliche Bebauungsplan gibt Auskunft über die städtebauliche Entwicklung Ihres Ortes, den Schutz des Ortsbildes und die Vorschriften für jegliche Bauvorhaben. Anhand des Bebauungsplans können Sie im Voraus prüfen, ob an Ihrem Wohnsitz abweichende Vorschriften für eine Baugenehmigung gelten.

(Quelle: Niedersächsische Bauordnung (NBauO), Fassung vom 01.07.24)

Der Bau einer Pergola ist in NRW grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß § 62 BauO NRW. Dies gilt auch für Überdachungen, die die folgenden Angaben nicht überschreiten: 

  • max. Fläche: 30 m2
  • max. Tiefe: 4,5 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Im Bundesland NRW gelten die Vorschriften des örtlichen Bebauungsplans. Prüfen Sie zunächst anhand des Bebauungsplans, ob an Ihrem Wohnsitz besondere Voraussetzungen für eine Genehmigung Ihrer Pergola gelten, andernfalls gilt die Bauverordnung des Landes.

(Quelle: Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018))

Der Bau einer Pergola ist in RLP grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß § 62 LBauO. Dies gilt auch für Terrassendächer, die die folgenden Raum-Angaben nicht überschreiten: 

  • max. Volumen: 50 m3
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Für Doppelhaushälften oder Reihenhäuser gelten oft Ausnahmeregelungen beim Abstand zum Nachbarn. Auch können die Vorschriften der Bauordnung eingeschränkt sein, wenn der örtliche Bebauungsplan besondere Regelungen enthält. 

Für Terrassendächer wird oft ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren benötigt. Deshalb ist es ratsam, sich vor dem Bauvorhaben im zuständigen Bauamt zu erkundigen, ob Ihre gewünschte Maßnahme genehmigungspflichtig ist.  

(Quelle: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO))

Der Bau einer Pergola ist im Saarland grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß § 61 LBO. Dies gilt auch für angebaute oder freistehende Terrassendächer, die die folgenden Angaben nicht überschreiten: 

  • max. Fläche: 36 m2
  • max. Tiefe: 3 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Für Doppelhaushälften oder Reihenhäuser gelten oft Ausnahmeregelungen beim Abstand zum Nachbarn. Auch können die Vorschriften der Bauordnung eingeschränkt sein, wenn der örtliche Bebauungsplan besondere Regelungen enthält.

(Quelle: Saarländische Landesbauordnung (LBO))

Der Bau einer Pergola ist in Sachsen grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß § 61 SächsBO. Dies gilt auch für Terrassenüberdachungen, die die folgenden Angaben nicht überschreiten: 

  • max. Fläche: 30 m2
  • max. Tiefe: 3 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Für Doppelhaushälften oder Reihenhäuser gelten oft Ausnahmeregelungen beim Abstand zum Nachbarn. Auch können die Vorschriften der Bauordnung lokal eingeschränkt sein (Ortsrecht), wenn der örtliche Bebauungsplan besondere Regelungen enthält. 

(Quelle: Sächsische Bauordnung (SächsBO))

Der Bau einer Pergola ist in Sachsen-Anhalt grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß § 60 BauO LSA. Dies gilt auch für angebaute oder freistehende Terrassenüberdachungen, die die folgenden Angaben nicht überschreiten: 

  • max. Fläche: 30 m2
  • max. Tiefe: 3 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Für Doppelhaushälften oder Reihenhäuser gelten oft Ausnahmeregelungen beim Abstand zur Grundstücksgrenze. Auch können die Vorschriften der Bauordnung lokal eingeschränkt sein (Ortsrecht), wenn der örtliche Bebauungsplan besondere Regelungen enthält.

(Quelle: Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA))

Der Bau einer Pergola ist in Schleswig-Holstein grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß § 61 LBO. Dies gilt auch für angebaute oder freistehende Terrassendächer, die die folgenden Angaben nicht überschreiten: 

  • max. Fläche: 30 m2
  • max. Tiefe: 3 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Für Doppelhaushälften oder Reihenhäuser gelten oft Ausnahmeregelungen beim Abstand zum Nachbarn. Auch können die Vorschriften der Bauordnung lokal eingeschränkt sein (Ortsrecht), wenn der örtliche Bebauungsplan besondere Regelungen enthält.

(Quelle: Landesbauordnung (LBO) Schleswig Holstein)

Der Bau einer Pergola ist in Thüringen grundsätzlich verfahrensfrei und benötigt keine Genehmigung gemäß § 63 ThürBO. Dies gilt auch für angebaute oder freistehende Terrassenüberdachungen, die die folgenden Angaben nicht überschreiten: 

  • max. Fläche: 30 m2
  • max. Tiefe: 4 m
  • Abstand zum Nachbargrundstück: mind. 3 m

Für Doppelhaushälften oder Reihenhäuser gelten oft Ausnahmeregelungen beim Abstand zum Nachbarn. Auch können die Vorschriften der Bauordnung lokal eingeschränkt sein (Ortsrecht), wenn der örtliche Bebauungsplan besondere Regelungen enthält. Zum Beispiel sind die Vorschriften für Außenbereiche, d. h. Gebiete außerhalb von festgelegten Siedlungsflächen, meist strenger.

(Quelle: Thüringer Bauordnung (ThürBO))

Bußgeld vermeiden: Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt über örtlich geltende Bauvorschriften hinsichtlich Denkmalschutz, Gestaltung, Sicherheit, Brandschutz und Material einer Pergola.

Was passiert, wenn keine Genehmigung für die Pergola vorliegt?

Wenn keine Baugenehmigung nötig ist, sind keine Konsequenzen zu erwarten. Fehlt eine eigentlich nötige Baugenehmigung oder wurden Vorschriften zu Denkmalschutz, Naturschutz und Brandschutz missachtet, können die Folgen äußert ärgerlich sein. Die zuständige Behörde kann im schlimmsten Fall den Rückbau verlangen und ein Bußgeld verordnen.

Sogenannte Schwarzbauten können zwar nach einer Frist verjähren, der Bau wird dadurch jedoch nicht rechtmäßig und bleibt ohne Bestandsrecht. Theoretisch kann es also noch Jahre später zu Problemen aufgrund einer fehlenden Genehmigung kommen.

Die Bußgelder für das Bauen ohne Genehmigung sind hoch. In einigen Bundesländern geht der Bußgeldkatalog bis zu 50.000 Euro. Fehlt die Baugenehmigung für die Pergola, fällt die mögliche Strafzahlung nicht so hoch aus, da es sich um kein besonders großes Bauwerk handelt. Geht man allerdings nur von einem Prozent der Höchststrafe aus, sind immer noch 5.000 Euro fällig.

Ist eine nachträgliche Genehmigung für eine Pergola möglich?

Grundsätzlich ist das möglich, solange ein paar Kriterien erfüllt sind – beispielsweise muss die Genehmigung auch schon vor dem Bau möglich gewesen sein. Ist die Pergola dort, wo sie gebaut wurde, gar nicht genehmigungsfähig, wird die Genehmigung auch im Nachhinein nicht erteilt.

Wo kein Ankläger, da kein Richter?

Das stimmt nur bedingt. Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass nichts passiert, wenn sich niemand beschwert. Das große Aber ist allerdings, dass häufig gar nicht richtig eingeschätzt werden kann, ob das der Fall sein wird. Allerlei Befindlichkeiten und Launen sorgen in Deutschland täglich für tausende rechtliche Auseinandersetzungen mit Bezug zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch an einer Pergola kann sich ein Nachbar stören und bei der zuständigen Behörde beschweren. Sollte diese dann durch eine fehlende Genehmigung belastet sein, führt das schnell zu einer Eskalation der Streitigkeiten.

Baugenehmigung einholen und in Ruhe den Garten verschönern

Einem Laien erscheint das Baurecht wie ein undurchdringbarer Wald, in dem man sich ohne Karte leicht verläuft. Wer sich allerdings nicht scheut, an den entsprechenden Stellen nachzufragen, behält problemlos den Überblick. Bei der Planung schon das Bauamt abgeklappert zu haben, schont die Nerven und sorgt für ein reibungsloses Bauvorhaben.

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