Glasbruch
Schnell passiert: Gesprungenes Glas. Alles zum Thema Glasversicherung.
Begehbare Verglasungen sind etwas ganz Besonderes: Schreitet man über diese transparenten Böden, hat man den Eindruck, mitten in der Architektur zu schweben.
Glasboden ist überall dort zu finden, wo man mit einem modernen „flooring“, Helligkeit und futuristischem Design spielt. Natürlich müssen die Gläser dabei besondere Toleranzen aufweisen.
Insbesondere Rutschhemmung und Durchbruchsicherheit liegen beim extravaganten Glasbau im Fokus. Eine verglaste Unterkonstruktion besteht daher meistens aus speziellem Sicherheitsglas.
Als lichtdurchfluteter, spiegelnder, heller Akzent sind Treppen, Brüstungen, Glasrampen, Glasböden oder verglaste Lichtschachtabdeckungen heute ein sehr beliebtes Merkmal in der Innenarchitektur.
Insbesondere von unten beleuchtetes, begehbares Plexiglas ist sehr beliebt: So wird es zum Beispiel bei Modeschauen, in Diskotheken, Luxus-Swimmingpools, Aquarien und Schiffen eingesetzt. Doch auch im privaten Hausbau sind begehbare Böden immer beliebter.
Beispiele für verglaste Bauteile sind neben Fenstern, Fenstertüren und Fassaden:
Als Gestaltungselement für mehr Licht und Klarheit in Gebäuden ist begehbares Glas längst bekannt. Als eine der ersten großen Glastreppen gilt die des Hotel Kempinski in München (Architekten: Murphy/Jahn, Ingenieure: Schlaich Bergermann und Partner, 1993).
Wie sich vermuten lässt, birgt das neuartige, glatte Gefühl unter den Füßen aber auch Gefahren und ein erhöhtes Unfallrisiko: Daher hat die Schutzleistung bei begehbaren Verglasungen höchste Priorität. Im Folgenden werden wir uns diesen Fragen widmen:
Was ist der Unterschied zwischen betretbaren und begehbaren Gläsern?
Wie ist begehbares Glas aufgebaut? Welches Material wird eingesetzt?
Welche Vorschriften gelten für begehbares Glas?
Wie macht man Glas rutschfest?
Welcher Nutzlast muss Glas standhalten? / Wie dick muss es sein?
Wie reinigt man begehbares Glas?
Als begehbare Verglasungen gelten Konstruktionen, die planmäßig durch Personenverkehr belastet werden können. Dazu gehören transparente und beleuchtete Fußböden, Treppen, Podeste oder Laufstege. Gläser, die nur zeitweise von geschultem Personal zu Reinigungszwecken betreten werden können, gelten hingegen als „betretbare Verglasungen“. Für sie gelten die für Überkopfverglasungen üblichen Regelungen. Es gibt sogar Verglasungen, die als „befahrbar“ gelten.
Begehbares Glas muss aus Verbundsicherheitsglas (umgangssprachlich „Panzerglas“) mit mindestens drei Lagen Glas aufgebaut sein: Dabei fungiert die oberste Scheibe als Schutzscheibe, während die unteren Schichten die Tragefunktion zu erfüllen haben. Alle Scheiben wiederum müssen mit mehreren Lagen PVB-Folie unter Druck und Hitze zu einer Scheibe Verbundsicherheitsglas verbunden werden. Gläser mit Bohrungen oder Ausschnitten sollten immer aus Einscheibensicherheitsglas bestehen, um die Gefahr von Glasbruch zu minimieren. Aus Gründen der Schlagfestigkeit wird als Deckschicht häufig Einscheibensicherheitsglas (ESG) verwendet.
Technische Anforderungen an einen begehbaren Glasboden sind vor allem die Verwendung von Verbundsicherheitsglas (VSG) in mindestens drei Lagen sowie eine rutschhemmende Wirkung nach DIN 51097 (Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft). Gegebenenfalls ist eine rutschhemmende Beschichtung erforderlich. Diese hat meist ein mattes Aussehen, ähnelt einer sandgestrahlten Fläche und ist in mehreren Farbtönen und Musterungen erhältlich.
Nach den Anforderungen und Empfehlungen für das Zustimmungsverfahren des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) muss eine begehbare Verglasung auch beim Bruch aller Scheiben des VSG-Verbundes eine Resttragfähigkeit von 30 Minuten nachweisen. Die für die Bemessung relevanten Einwirkungen zur Ermittlung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit begehbarer Gläser orientieren sich an der DIN EN 1990 Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung und DIN EN 1991-1-1 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke.
Sie möchten gerne einen Glasboden einbauen lassen? Bei der Ausführung ist dringend zu empfehlen, sich an die oben genannten Anforderungen zu halten. Ansprechpartner ist die oberste Baubehörde Ihres Bundeslandes. Je nach Einsatzort müssen - wie bei anderen Bauelementen auch - ggf. Brüstungen angebracht werden, um Unfälle zu vermeiden.
Da begehbare Verglasungen keine Produkte nach der Bauregelliste sind, bedürfen sie einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE). Diese umfasst in der Regel Bauteilversuche zum Nachweis der Stoßsicherheit und der Resttragfähigkeit.
Verfügt der Hersteller für sein Bauprodukt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), ist sie nicht erforderlich.
EXPERTENINTERVIEW
Ist bei einer beschädigten begehbaren Beglasung noch volle Sicherheit gegeben?
Nein: Hier sollten Sie das Glas umgehend von einem Fachmann prüfen lassen, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter oder Familie zu gewährleisten.
Jeder noch so kleine Riss kann die Gesamtstabilität der begehbaren Verglasung beeinflussen.
Um das Unfallrisiko zu mindern, gibt es bei begehbaren Gläsern folgende Verfahren: Aufrauen durch Sandstrahlen, Ätzen mit einer Säure, Siebdruck mit einer rutschhemmenden Emaille oder eine Laserstrukturierung. All diese Verfahren führen zu einer erhöhten Sicherheit. Dabei ist zu beachten, dass siebbedruckte Einheiten nicht für den Einsatz in stark frequentierten oder witterungsbelasteten Außenbereichen geeignet sind.
Die Glaszusammensetzung muss den Maßen der Fläche und dem Belastungsgrad, dem diese standhalten soll, angepasst sein. Begehbares Glas erfordert deshalb in der Regel einen statischen Nachweis von Punkt- und Flächenlast gemäß DIN 1055. Nicht allein die Glasstärke ist hier entscheidend, sondern auch die Zusammensetzung (wie viele Folien, in welcher Abfolge mit wie vielen Glasscheiben).
EXPERTENINTERVIEW
Wie stark dürfen begehbare Verglasungen belastet werden ?
- Durch Personenverkehr und bei üblicher Nutzung mit lotgerechter Nutzlast durch maximal 5 kN/m².
Begehbare Glasflächen im Außenbereich sind besonderen Beanspruchungen ausgesetzt. Dazu gehören der mechanische Abrieb durch Witterungseinflüsse, Verkratzungen durch Steine, Straßenschuhe und Rostbildung durch aufgebrachte Gegenstände. Gläser mit einer speziellen Beschichtung und Oberflächenbehandlung benötigen dabei eine sehr viel sorgfältigere Behandlung als glatte Oberflächen. Behandeln Sie die Glasfläche dabei wie z.B. einen Teppichboden:
Flecken entfernen, bevor sie eintrocknen/einwirken können
Nicht mit rauen Schwämmen rubbeln. Nur mit einem weichen Tuch tupfen
Immer vom Rand des Flecks in Richtung Mitte arbeiten